Die Organe des Stammes
Dass jeder Mensch Herz, Lunge, Leber, Gehirn und viele andere Organe braucht, um lebensfähig zu sein, ist wohlbekannt. Bei Vereinigungen wie einer Pfadfinderschaft (oder jedem anderen Verein) ist dies kaum anders:
Auch sie braucht zufassende Hände, Ohren für den Einzelnen, Versammlungen, die den „Kopf“ bilden und vieles andere mehr. Ohne eine solche Struktur würde der Verband anfangen zu zerfallen.
Das oberste beschlussfähige Organ des Stammes bildet die kindermitbestimmte Stammesversammlung. Sie besteht stimmberechtigt aus…
- …dem dreiköpfigen Vorstand inklusive Kurat/in (= 3 Stimmen)
- …je zwei Delegierten der vier Altersstufen (= 8 Stimmen)
- …je einem Delegierten der Leitungsteams der vier Altersstufen (= 4 Stimmen)
- …dem/der Vorsitzenden des Elternbeirates und dem/der Stellvertreter/in (= 2 Stimmen)
Zwischen den mindestens einmal jährlich stattfindenden Stammesversammlungen kann als beschlussfähiges Gremium die Stammesleitung einberufen werden. Dadurch, dass es bei uns zur Zeit keinen Elternbeirat (der sich aus der jeweiligen Elternversammlung bilden müsste) gibt, arbeitet dieses Gremium zurzeit nicht und wird quasi durch die Leiterrunde des Stammes ersetzt, in der alle übrigen Delegierten sowieso anwesend sind. Der Stammesleitung würden folgende Delegierte angehören:
- der dreiköpfige Vorstand inklusive Kurat/in (= 3 Stimmen)
- je ein/e Delegierte/r der Leitungsteams der vier Altersstufen (= 4 Stimmen)
- der/die Vorsitzende des Elternbeirates (= 1 Stimme)
Der Stammesvorstand wird von der Stammesversammlung gewählt und ist für die ehrenamtliche Kinder- und Jugendarbeit im Stamm zwischen den Versammlungen letztverantwortlich. Er muss der Stammesversammlung für seine Arbeit Rechenschaft ablegen und sich dort entlasten lassen. Mehr über unseren Vorstand kannst du auf der Seite unseres Stammesvorstands erfahren.
Alle Leitungskräfte und Mitarbeiter des Stammes treffen sich regelmäßig in der Leiterrunde, um ihre Arbeit zu reflektieren und Projekte anzustoßen oder zu planen.